AGB

 

 

g.staltungsbüro Stephanie Schmitz

 

1. Gegenstand des Vertrages
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des g.staltungsbüro Stephanie Schmitz, nachfolgend in Kurzform „g.staltungsbüro“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von g.staltungsbüro nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

 

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen g.staltungsbüro und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

1.4. g.staltungsbüro erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Mediengestaltung und Fotografie.  Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus de, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von g.staltungsbüro.

 

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags
2.1. Grundlage eines Vertrages für Gestaltungs- und Fotoarbeiten ist das schriftliche Briefing. Wird das Briefing vom Kunden dem g.staltungsbüro mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt g.staltungsbüro über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing bzw. ein daraus resultierendes Angebot, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Kunden bindend. Angebote sind 14 Tage ab Angebotsdatum gültig. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

 

2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

 

2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen g.staltungsbüro, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen g.staltungsbüro resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

 

3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von g.staltungsbüro im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei g.staltungsbüro.

 

3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

 

3.3. g.staltungsbüro darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen g.staltungsbüro und dem Kunden ausgeschlossen werden.

 

3.4. Die Arbeiten von g.staltungsbüro dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter ohne ausdrückliche Einwilligung des g.staltungsbüro, weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht g.staltungsbüro vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

 

3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von g.staltungsbüro.

 

3.6. Über den Umfang der Nutzung steht g.staltungsbüro ein Auskunftsanspruch zu.

 

4. Vergütung
4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht g.staltungsbüro ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

 

4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann g.staltungsbüro dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten des g.staltungsbüro verfügbar sein.

 

4.3. g.staltungsbüro ist zudem berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen und in Rechnung zu stellen, wenn der Auftrag einen Wert von 200 € übersteigt. Die Hälfte der Vergütung am Beginn einer Projektphase und die Hälfte nach Abschluss der Projektphase. Kommt der Auftraggeber mit einer Abschlagszahlung in Verzug, kann g.staltungsbüro die Arbeiten so lange verweigern, bis die Zahlung erfolgt ist.

 

4.4. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden g.staltungsbüro alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und g.staltungsbüro wird von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

 

 

5. Zusatzleistungen
Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

 

6. Geheimhaltungspflicht von g.staltungsbüro
g.staltungsbüro ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

 

7. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt dem g.staltungsbüro alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von g.staltungsbüro sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden (falls nötig) nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.

 

8. Gewährleistung und Haftung von g.staltungsbüro
8.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch g.staltungsbüro erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. g.staltungsbüro ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt g.staltungsbüro von Ansprüchen Dritter frei, wenn g.staltungsbüro auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch g.staltungsbüro beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet g.staltungsbüro für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit g.staltungsbüro die Kosten hierfür der Kunde.

 

8.2. g.staltungsbüro haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. g.staltungsbüro haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Bilder, Grafiken, Fotos, Konzeptionen und Entwürfe.

 

8.3. g.staltungsbüro haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von g.staltungsbüro wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag, der sich aus dem jeweiligen Auftrag für g.staltungsbüro ergibt. Die Haftung von  g.staltungsbüro für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von g.staltungsbüro nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

 

8.4. g.staltungsbüro verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Arbeitsdaten, firmeninterne Unterlagen etc. sorgfältig zu behandeln.

 

9. Verwertungsgesellschaften
Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von g.staltungsbüro verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese an g.staltungsbüro gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

 

10. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von g.staltungsbüro angefertigt werden, verbleiben bei g.staltungsbüro. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. g.staltungsbüro schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

 

11. Media-Planung und Media-Durchführung
11.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt g.staltungsbüro nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet g.staltungsbüro dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

 

11.2. g.staltungsbüro verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.

 

11.3. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist g.staltungsbüro nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet g.staltungsbüro nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen g.staltungsbüro entsteht dadurch nicht.


12. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
Der abgeschlossener Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.


13. Schlussbestimmungen
13.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

 

13.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

 

13.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Lahnstein

 

13.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

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